Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu einem Termin?

Kontaktieren Sie mich gerne per Mail an info@ganzheitimeinklang.at  oder telefonisch unter +43 6769 777555 und hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und den Grund Ihres Anrufes auf dem Anrufbeantworter.  Ich rufe schnellstmöglich zurück.

Wenn sie gleich persönlich mit mir sprechen wollen, dann sind meine Telefonzeiten von Dienstag bis Freitag von 18-19.30h und Montag von 7-8h

Stornobedingungen

Ich bitte Sie, mir im Falle einer Verhinderung rechtzeitig (mind. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) abzusagen, sodass ich noch die Gelegenheit haben andere Patient*innen einzuteilen. Andernfalls muss die Behandlungseinheit leider zur Gänze verrechnet werden.

Wie funktioniert die Verrechnung?

Kommen Sie ohne ärztliche Überweisung zur Massage, dann bitte ich Sie, diese im Anschluss bar zu begleichen. Kommen Sie mit Überweisung vom Arzt zur Massage, dann sind diese auch jeweils im Anschluss bar zu begleichen und Sie bekommen nach Abschluss der Behandlungsserie eine Rechnung gestellt. Diese kann dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.

Was bezahlt die Krankenkasse zur Massage dazu?

Die Krankenkasse übernimmt nur dann einen Teil der Massagekosten, wenn eine Überweisung vom Arzt vorliegt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Krankenkassen einen Teil der Massagekosten rückerstatten. Auch der Rückerstattungsbetrag variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und ist unter anderem auch von der Art der Behandlung (Heilmassage, Lymphdrainage, etc) abhängig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung.

Was soll ich zur Massage mitnehmen?

Bitte nehmen Sie ein großes Badetuch oder Leintuch und ein Handtuch mit für das Abdecken der Massageliege (Hygienevorschrift). Sollten Sie aktuelle (nicht älter als ein halbes Jahr) Befunde (MR, Röntgen, Innere Untersuchungen, etc.) Ihrer Problematik haben, ist es hilfreich, diese mitzubringen.

Ist für eine Massage eine ärztliche Überweisung notwendig?

Nein, für eine Massage ist keine ärztliche Überweisung notwendig. Wenn Sie jedoch eine teilweise Rückvergütung von Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchten, dann ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Krankenkassen einen Teil der Massagekosten rückerstatten.

Ist für eine Lymphdrainage eine ärztliche Überweisung notwendig?

Ja, für eine Lymphdrainage ist eine ärztliche Überweisung notwendig.